Wir informieren Sie!
Liebe Patientin,
auf dieser Seite möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, welche Leistungen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden dürfen.
Diese Bestimmungen sind nach dem Sozialgestzbuch V für uns rechtlich verbindlich. EInen Spielraum hat uns der Gesetzgeber nicht eingeräumt.
Trotz der Vorgaben durch Krankenkassen und Gesetzgebung sind diese Leistungen weiterhin ausgesprochen sinnvoll.
Unter der Rubrik "Leistungen" stellen wir Ihnen die einzelnen Untersuchungsmöglichkeiten als individuelle Gesundheitsleistung vor.
Frauenheilkunde und Früherkennungsmaßnahmen:
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Schwangerschaftsbetreuung:
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Sämtliche o.g. Leistungen dürfen wir nur noch als Selbstzahlerleistung (IGEL) im Rahmen der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) erbringen.
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